(veröffentlicht als Rezension von "Eigentum und Persoen" bei Amazon)

"Recht und Rechtssubjekt"

In dem Buch werden elementare Kategorien des Rechts, von Eigentum und Person reflektiert und ihre Zugehörigkeit zur bürgerlichen Welt herausgearbeitet. Das mag als Banalität erscheinen, da sowohl die Befürworter wie auch die Kritiker der bürgerlichen Ökonomie sich ja darin durchaus einig sind, dass das Eigentum zum Kapitalismus gehört. Wofür aber beide Kontrahenten weder eine Begründung wissen noch vermissen und so kategorial versagen.

Eigentum wird hier aber gerade nicht gesinnungsorientiert bestimmt, also weder schlicht als (gerechte) Errungenschaft der Menschheit gefeiert noch als (ungerechte) Gewalt und Ausbeutung(sbedingung) verurteilt, sondern nüchtern als das vorgeführt, was es tatsächlich und im gesellschaftlichen Alltag der Menschen ist ein abstraktes Verfügungsverhältnis gegenüber Dingen.

Warum dieses Eigentumsverhältnis aber notwendig ist, dies erweist sich dann in der Behandlung der Einkommensquellen, über die alle Teilnehmer an der bürgerlichen, kapitalistischen Verwertungs-Ökonomie verfügen. Mit den verschiedenen jeweiligen Einkommensquellen verpflichten sie sich alle dem kapitalistischen Zweck des "Heißhungers nach Mehrarbeit".

Es wird also einerseits nachgewiesen, dass gerade dieses abstrakte wie absolute Verfügungsverhältnis Eigentum eine Dienstbarkeit beinhaltet. Aber nicht nur das: Erst ein Eigentumsverhältnis bedarf dann auch eines so abstraktes Subjekts, wie wir es in der Rechtsperson im juristischen Verkehr vorfinden und als solches behandeln, und als welches es selbst anerkannt werden will. Dass die Menschen also Personen sind und sein wollen, verdankt sich weder einer natürlichen Menschenwürde oder gar einem archaischen oder kulturbedingten Wertekanon noch einer staatlichen Anordnung, sondern ebenfalls dieser Einbindung in das Prinzip "Heißhunger nach Mehrarbeit".

Im Gegensatz zu gängigen Rechtstheorien oder auch zur leeren Verachtung des Rechts als Fetisch wird hier diese Art von Subjekt des bürgerlichen Rechts stimmig erklärt - auch wenn von einem freien Subjekt nicht mehr viel übrig bleibt...